Rothestein als Foto- und Filmkulisse.

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Foto & Filmkulisse
Die außergewöhnliche Alleinlage - der perfekte Drehort

Schloss Rothestein ist eines der schönsten neogotischen Schlösser Deutschlands und eignet sich hervorragend als Location für Fotoshootings und Filmaufnahmen. 

Dank der ungestörten Alleinlage des Objektes, mitten in schönster Natur, den zahlreichen Motiven im Innen- und Außenbereich, finden Sie hier beste Voraussetzungen für Ihre Filmproduktion oder Ihr Fotoshooting. Die einzigartige Architektur des Schlosses und seiner Nebengebäude stellt eine eindrucksvolle Kulisse dar. 

Schloss Rothestein als außergewöhnlicher Drehort bietet nicht nur den perfekten Rahmen für historische Themen. Vielmehr eignet sich das Schlossensemble auch für Werbespots und romantische Filmproduktionen.

Key Facts 

Highlights auf einen Blick

Einzigartige Kulisse und imposante Räumlichkeiten mit vielfältigen Originaldetails

Über 3.000 qm große Parkanlage

Räume für Maske, Garderobe, Regie etc.

Geographische Alleinlage auf dem Schlossberg in der Nähe von Bad Sooden-Allendorf

Ständiger Ansprechpartner vor Ort

Verkehrsgünstiger Standort in der Mitte Deutschlands

Starkstromanschlüsse

Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe sowie Vermittlung von Shuttledienst

Catering für Crewmitglieder

Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen für Crewmitglieder

Indoor

Ein Schloss mit vielen Gesichtern

Outdoor
Mitten in der Natur

Auch die wunderschönen Außenanlagen von Schloss Rothestein können als Foto- und Filmkulisse gebucht werden. Die atemberaubende Schlossterrasse mit Blick über das Werratal und den hohen Meißner, der Schlossinnenhof sowie auch die große Parkanlage und der umliegende Laubwald eignen sich für einmalige Aufnahmen. 

Privates Fotoshooting

Besondere Fotos zu
besonderen Anlässen 

Sie haben geheiratet und möchten den schönsten Tag Ihres Lebens fotografisch festhalten? Sie feiern einen runden Geburtstag, eine Taufe oder hätten gerne unvergessliche Familienfotos für Ihr Fotoalbum? Schloss Rothestein empfängt Sie zu Ihrem Fotoshooting und stellt Ihnen für diesen Zeitraum eine Begleitperson. So bietet sich Ihnen die Gelegenheit, bis zu 3 Stunden Fotos auf Schloss Rothestein in allen öffentlich zugänglichen Räumen, zu schießen.

Packages Motivgebühr
90 Min. / 250 Euro | 180 Min. / 400 Euro
Teilnehmer: 5 Personen (plus Fotografin und Assistentin), jede weitere Person
zzgl. 20 Euro (insgesamt max. 15 Teilnehmer)

Preise: inkl. MwSt.

Privates Fotoshooting
Sie lassen sich auf Rothestein trauen?

Ein besonderes Angebot haben wir für alle Brautpaare, die sich bei uns standesamtlich trauen lassen: Zu festgelegten Uhrzeiten haben Sie vor oder nach der Trauung die Möglichkeit, 60 Minuten lang Ihre Erinnerungen während eines romantischen Fotoshootings im gesamten Erdgeschoss (2 Festsäle, Empore der Eingangshalle) und auf dem großen Schlossturm festzuhalten. 

Kosten: 60 Min. / 110 Euro

FAQs

Sie haben Fragen zu Foto- und Drehgenehmigungen?

Wann wird eine Foto- und Drehgenehmigung benötigt?

Das Erstellen von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen auf dem gesamten Schlossensemble ist einerseits zum Schutz der Bausubstanz, der Gartenanlage und der Innenausstattung der Gebäude und andererseits zum Schutz des öffentlichen Ansehens und der Stellung als herausragendes Bau- und Kulturdenkmal generell genehmigungspflichtig und entgeltpflichtig. Dies gilt nicht für Aufnahmen, die von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder von Orten, die ohne Besucherordnung für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, gemacht werden.

Das Entgelt richtet sich nach Art, Zweck und Umfang der Film- bzw. Fotoaufnahmen. Jede gewerbliche Anfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden.

Luftaufnahmen über den Liegenschaften bedürfen grundsätzlich der Genehmigung, ganz gleich, ob sie zu privaten oder kommerziellen Zwecken erfolgen.
 

Welche Aufnahmen sind untersagt?

Foto- und/oder Videoaufnahmen auf dem Schlossensemble mit rechtswidrigen Inhalten bzw. Inhalten, die gegen moralische Grundsätze und/oder die guten Sitten verstoßen, wie z.B. Gewaltdarstellungen, kriegsverherrlichende, rassistische, erotische bzw. pornografische Inhalte und/oder Inhalte iSd. § 4 JMStV, sind stets untersagt. Gleiches gilt für Aufnahmen, die zu politischen Zwecken aufgenommen werden sollen. Urheberrechtsschutzgesetze, Persönlichkeitsrechte und konservatorische Einschränkungen sind bei jeweiliger Anfertigung von Aufnahmen zu beachten.

Wie sind die Regelungen für Aufnahmen zu privaten Zwecken?

Aufnahmen zu privaten Zwecken, z.B. als Erinnerungsfotos oder zum Posten auf privaten Social Media-Accounts, gerne versehen mit dem Hashtag #rothestein, sind in einem geringen und für derartige Zwecke üblichen Umfang ohne Genehmigung möglich, sofern keine konservatorischen, markenrechtlichen oder organisatorischen Belange dagegensprechen. Eine weiterführende Verwertung des Fotomaterials ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Preise für private Fotoshootings belaufen sich wie folgt: 90 Min. / 250 Euro, 180 Min. / 400 Euro. 

Wenn ein Fotograf Fotos auf seiner Internetseite veröffentlichen oder als Werbemittel einsetzen möchte, unterliegt dies der Genehmigungspflicht.

Was kostet eine Genehmigung für gewerbliche Aufnahmen?

Das Nutzungsentgelt richtet sich nach der Nutzungsart der Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen, die bei Vertragslegung bekannt gemacht worden ist.  Das Entgelt richtet sich nach Art, Zweck und Umfang der Film- bzw. Fotoaufnahmen. Jede gewerbliche Anfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden.

Sind Aufnahmen mit Drohnen bzw. Multikoptern erlaubt?

Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Schlossensemble von Schloss Rothestein angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o. Ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen kann die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt werden. Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und denkmalgeschützten Objekten, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals.

Welche Besonderheiten müssen beachtet werden?

Bei Foto- und/oder Videoaufnahmen sind die Regelungen zum Denkmalschutz stets einzuhalten. Der Fotograf und/oder der für die Foto- und Videoaufnahmen Verantwortliche haftet für alle Personen- und Sachschäden, die auf dem Gelände von Schloss Rothestein im Zusammenhang mit den Aufnahmearbeiten entstehen. 

Ihre Ansprechpartnerin
Sichern Sie sich jetzt Ihren Wunsch-Termin.

Wenn Sie als Fotograf, Locationscout oder Produktionsteam nach einer historischen Kulisse in der Mitte Deutschlands suchen, sind Sie auf Schloss Rothestein genau richtig.

Service- und lösungsorientiert helfen wir Ihnen sehr gerne bei der Umsetzung Ihrer Ideen. Sprechen Sie uns einfach an. Unser erfahrenes Team steht Ihnen auch vor Ort gerne zur Seite.

Anika Freund-Djukic
Schloss Rothestein 1
37242 Bad Sooden-Allendorf
a-freund-djukic@rothestein.de